Lubliner Union zwischen Polen und Litauen

Lubliner Union zwischen Polen und Litauen
Lubliner Union zwischen Polen und Litauen
 
Seit der Heirat des litauischen Großfürsten Władysław II. Jagiełło mit der polnischen Thronerbin Hedwig bildeten beide Länder eine - mehrfach unterbrochene - Personalunion, die 1499 und 1501 formalisiert wurde. Nachdem in der Union von Horodło 1413 dem litauischen Adel die Privilegien der polnischen Schlachta (des mittleren und niederen Adels) zuerkannt worden waren, hatte eine durchaus freiwillige Polonisierung Litauens eingesetzt, obwohl einige Magnatenfamilien und einige der orthodoxen Bauern zum Großfürstentum Moskau tendierten. Die zunehmende Bedrohung Litauens durch Zar Iwan I. förderte ältere Pläne, eine Real- oder Staatenunion zu bilden.
 
Auf einem im Januar 1569 nach Lublin einberufenen, mehrfach vom Scheitern bedrohten Reichstag verlangten die Polen eine vorbehaltlose Inkorporation, während die Litauer auf der Beibehaltung einer weitgehenden Landesselbstverwaltung beharrten. In der am 1. Juli 1569 unterzeichneten Unionsakte musste Litauen die drei Wojewodschaften Podlachien, Wolhynien und Kiew sowie das östliche Podolien an Polen abtreten; der Rest mit den (weiß-)ruthenischen Provinzen wurde dem Königreich Polen gleichgestellt und mit ihm zu einem »unteilbaren Leib« verbunden.
 
Der gemeinsam in Polen zu wählende und in Krakau zu krönende Monarch, die Reichstage, von denen jeder Dritte auf litauischem Gebiet abgehalten werden musste, die Außenpolitik und die Münze sollten die Einheit des neuen Bundesstaates gewährleisten. Jeder der beiden Reichsteile behielt seine eigene Verwaltung und Rechtssprechung, ein selbstständiges Finanz- und Heerwesen sowie die Unabhängigkeit in der Besetzung der Ämter bei. Die in der Lubliner Union auf der Grundlage pränationaler Toleranz der beiden Völker erzielte Übereinkunft sollte bis zu den Polnischen Teilungen Bestand haben.
 
Die Vorteile der Realunion lagen bei Kronpolen, das sein Territorium von rund 260000 km2 auf 815000 km2 mehr als ver dreifachen konnte. Der polnische Großadel nutzte die Möglichkeit, seinen Landbesitz auf die dünn besiedelten ruthenischen Wojewodschaften (Rotreußen, die heutige Ukraine) auszudehnen, konsequent aus und errichtete dort riesige Latifundien. Dafür hatte er jetzt aber auch die Last der Absicherung der Südostgrenze der Moldau und den Tataren gegenüber zu tragen und musste Litauen im nun gemeinsamen Abwehrkampf gegen das Großfürstentum Moskau unterstützen.
 
Die Union von Lublin war die Voraussetzung dafür, dass nach dem Aussterben des Jagellonenhauses 1572 Polen-Litauen in eine königliche Republik (Rzeczpospolita Szlachecka) überführt werden konnte, in der dem gesamten Adel das Recht der Teilnahme an der Königswahl und am politischen Leben zustand. Um einen Rückfall in eine monarchische Alleinherrschaft auszuschließen, musste jeder neue Herrscher in den »Articuli Henriciani« weitgehenden Beschränkungen seiner Herrschaft zustimmen und in den »Pacta con venta« konkrete Regierungsmaßnahmen versprechen.

Universal-Lexikon. 2012.

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